Nationales Naturerbe

Als Nationales Naturerbe werden Flächen in Deutschland bezeichnet, die seit dem Jahr 2000 als dauerhafte Naturschutzflächen gesichert werden. Dies geschieht durch Übertragungen von Land- und Wasserflächen aus dem Eigentum der Bundesrepublik Deutschland in die Trägerschaft der Bundesländer, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder von Naturschutzverbänden. Die Flächen – mit Stand 2015 insgesamt 156.000 Hektar[1] weisen einen hohen Naturschutzwert auf, da sie zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten beherbergen, großräumig sind und als Biotopverbund angesehen werden. Durch die Übertragung an gemeinnützige Naturschutzorganisationen werden die Schutzziele in den jeweiligen Gebieten gestärkt. Die Flächen des Nationalen Naturerbes sind Teil der von der Bundesregierung im Jahr 2007 beschlossenen nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.[2] Die Entwicklung von Wildnisgebieten wird stellenweise angestrebt.[3]

Naturerbe Wahner Heide bei Köln
  1. Nationales Naturerbe: Neue Wildnis für Deutschland. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), gemeinsame Presseerklärung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), Nr. 145/15, Berlin, 18. Juni 2015.–
  2. Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (2007) (PDF; 4,8 MB) siehe Seite 22, auf cbd.int
  3. Wolfgang Ewert: Mehr Mut zur Wildnis. Verzicht auf Nutzung ist kein Luxus, sondern Kulturaufgabe. In: Neues Deutschland. 30. November 2009 (Online [abgerufen am 17. August 2020]).

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